Nichts darf man mehr sagen!? Neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
© HWK Frankfurt-Rhein-Main mit KI erstellt
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem „Greenwashing“ zu schützen. Die Regelungen betreffen grundsätzlich auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe, wenn sie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werben. Verstöße können unter anderem durch Verbraucherschutzverbände, Wirtschaftsverbände oder Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden.
Die neue Kommunikationsrichtlinie erfasst Aussagen, mit denen ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Marke oder der Betrieb selbst als besonders umwelt- oder klimafreundlich dargestellt wird. Dabei geht es nicht nur um Texte. Auch Bilder, Symbole, Produktbezeichnungen, Firmennamen, Labels oder Siegel können als Umweltaussage gelten. Alles, was über Umwelt, Qualität oder Nachhaltigkeit gesagt wird, muss belegbar sein. Auch Zukunftsversprechen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Nicht nur die Website muss überprüft werden, sondern beispielsweise auch Social Media, Flyer, Broschüren, Angebote, Fahrzeugbeschriftungen, Produktinformationen und sonstige Werbemittel.
Veranstaltungsdaten
Zusätzliche Information
Referentin:
Verena Gebhardt
Consultant Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Green Navigation GmbH